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   OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16   

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https://dejure.org/2017,25654
OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16 (https://dejure.org/2017,25654)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2017 - 3 A 239/16 (https://dejure.org/2017,25654)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2017 - 3 A 239/16 (https://dejure.org/2017,25654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    FeV § 20 Abs. 1, FeV § 13 Abs. 1 Nr. 2c
    Fahrerlaubnis, Neuerteilung; Fahreignung; Zweifel an Fahreignung; Fahrradfahrt; medizinisch-psychologisches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16
    8 Ohne Erfolg verweist der Kläger in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14. August 2007 (- 10 K 881/07 -, juris) denn dieses wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der zugelassenen Sprungrevision aufgehoben und ist damit überholt (BVerwG, Urt. v. 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 -, juris; vgl. im Übrigen auch BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 3 B 102/12 -, juris).

    Sie setzt hierfür eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens voraus (BVerwG, Urt. v. 21. Mai 2008 a. a. O., juris Rn. 19).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16
    8 Ohne Erfolg verweist der Kläger in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14. August 2007 (- 10 K 881/07 -, juris) denn dieses wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der zugelassenen Sprungrevision aufgehoben und ist damit überholt (BVerwG, Urt. v. 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 -, juris; vgl. im Übrigen auch BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 3 B 102/12 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 12 ME 181/11

    Anforderungen an die Fragestellung an einen Gutachter bei beabsichtigten Entzug

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16
    9 Dies entspricht im Übrigen der Senatsrechtsprechung (SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 2014 - 3 B 203/14 -, juris Rn. 5) sowie der Rechtsprechung von anderen Obergerichten (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2011 - 12 ME 181/11 -, juris; ThürOVG, Beschl. v. 27. März 2012 - 2 EO 135/12).
  • VG Potsdam, 14.08.2007 - 10 K 881/07

    Trunkenheitsfahrt Fahrrad; Zweifel an Kraftfahrtauglichkeit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16
    8 Ohne Erfolg verweist der Kläger in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14. August 2007 (- 10 K 881/07 -, juris) denn dieses wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der zugelassenen Sprungrevision aufgehoben und ist damit überholt (BVerwG, Urt. v. 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 -, juris; vgl. im Übrigen auch BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 3 B 102/12 -, juris).
  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16
    Zur Darlegung des Zulassungsgrunds bedarf es der Bezeichnung konkreter Tatsachen- oder Rechtsfragen, deren Klärung besondere Schwierigkeiten begründet (SächsOVG, Beschl. v. 30. Mai 2012 - 2 A 394/10 -, juris).
  • OVG Thüringen, 27.03.2012 - 2 EO 135/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16
    9 Dies entspricht im Übrigen der Senatsrechtsprechung (SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 2014 - 3 B 203/14 -, juris Rn. 5) sowie der Rechtsprechung von anderen Obergerichten (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2011 - 12 ME 181/11 -, juris; ThürOVG, Beschl. v. 27. März 2012 - 2 EO 135/12).
  • OVG Sachsen, 28.10.2014 - 3 B 203/14

    Analoge Anwendung der §§ 11 bis 13 FeV auf das Fahren von Fahrrädern

  • VG Greifswald, 18.01.2017 - 3 A 374/16

    Asylrecht: Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling; Unterlassung der

    Überdies wird regelmäßig nur dann anzunehmen sein, dass der Konvertit ernstlich gewillt ist, seine christliche Religion auch in seinem Heimatstaat auszuüben, wenn er seine Lebensführung bereits in Deutschland dauerhaft an den grundlegenden Geboten der neu angenommenen Konfession ausgerichtet hat (VG Greifswald, Urt. v. 03.06.2016 - 3 A 239/16 As - ; OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2016 - 13 A 854/16.A - juris Rn. 8 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 - juris Rn. 34; OVG Münster, Urt. v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A -, juris Rn. 37 ff.) Der vom Asylantragsteller zur vollen Überzeugung des Gerichts zu erbringende Nachweis der Hinwendung zu einer bestimmten Glaubensrichtung ist nicht bereits durch den Vollzug der Taufe und die Vorlage einer Taufbescheinigung erbracht.

    Nach der Überzeugung des Gerichtes (s.a. VG Greifswald, Urt. v. 03.06.2016 - 3 A 239/16 As -) sind zum Christentum konvertierte ehemalige Muslime in Afghanistan gezwungen, ihren Glauben entweder ganz zu verleugnen oder ihn zumindest auch im privaten Umfeld zu verheimlichen, da anderenfalls schwerwiegende Übergriffe durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure nicht ausgeschlossen werden können.

    Es besteht eine weitverbreitete Toleranz gegenüber Verfolgungshandlungen aus religiösen Gründen innerhalb der afghanischen Bevölkerung (VG Greifswald, Urt. v. 03.06.2016 - 3 A 239/16 As - unter Berufung auf UNHCR, Richtlinie zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs Afghanischer Asylsuchender, Stand: August 2013, S. 9).

  • VG Greifswald, 12.04.2017 - 3 A 1282/16

    Verfolgung von Konvertiten sowie von westlich geprägten Frauen in Afghanistan

    Überdies wird regelmäßig nur dann anzunehmen sein, dass der Konvertit ernstlich gewillt ist, seine christliche Religion auch in seinem Heimatstaat auszuüben, wenn er seine Lebensführung bereits in Deutschland dauerhaft an den grundlegenden Geboten der neu angenommenen Konfession ausgerichtet hat (VG Greifswald, Urt. v. 03.06.2016 - 3 A 239/16 As - ; OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2016 - 13 A 854/16.A - juris Rn. 8 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 - juris Rn. 34; OVG Münster, Urt. v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A -, juris Rn. 37 ff.) Der vom Asylantragsteller zur vollen Überzeugung des Gerichts zu erbringende Nachweis der Hinwendung zu einer bestimmten Glaubensrichtung ist nicht bereits durch den Vollzug der Taufe und die Vorlage einer Taufbescheinigung erbracht.

    Nach der Überzeugung des Gerichtes (s.a. VG Greifswald, Urt. v. 03.06.2016 - 3 A 239/16 As -) sind zum Christentum konvertierte ehemalige Muslime in Afghanistan gezwungen, ihren Glauben entweder ganz zu verleugnen oder ihn zumindest auch im privaten Umfeld zu verheimlichen, da anderenfalls schwerwiegende Übergriffe durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure nicht ausgeschlossen werden können.

    Es besteht eine weitverbreitete Toleranz gegenüber Verfolgungshandlungen aus religiösen Gründen innerhalb der afghanischen Bevölkerung (VG Greifswald, Urt. v. 03.06.2016 - 3 A 239/16 As - unter Berufung auf UNHCR, Richtlinie zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs Afghanischer Asylsuchender, Stand: August 2013, S. 9).

  • OVG Sachsen, 02.07.2017 - 3 B 95/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis, hohe Blutalkoholkonzentration, Bindungswirkung,

    5 Bereits bei einmaliger Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1, 6 Promille - gleich ob mit einem Kraftfahrzeug oder einem Fahrzeug (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. April 2017 - 3 A 239/16 - m. w. N., zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) - besteht der Verdacht eines Alkoholmissbrauchs.
  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18

    Grundsteuererlass; Minderung Rohertrag; Vermietungsbemühungen; Amtsermittlung;

    Zur Darlegung des Zulassungsgrunds bedarf es der Bezeichnung konkreter Tatsachen- oder Rechtsfragen, deren Klärung besondere Schwierigkeiten begründet (SächsOVG, Beschl. v. 26. April 2017 - 3 A 239/16 -, juris Rn. 15 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.10.2017 - 3 A 425/17

    Namensänderung; Namensfeststellung; Zweifel an der Namensführung; Versteinerung;

    Zur Darlegung des Zulassungsgrunds bedarf es der Bezeichnung konkreter Tatsachen- oder Rechtsfragen, deren Klärung besondere Schwierigkeiten begründet (SächsOVG, Beschl. v. 26. April 2017 - 3 A 239/16 -, [...] Rn. 15 f. m. w. N.).
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